top of page
Suche

Entgeltfortzahlung bei Krankheit

  • Autorenbild: Stb Brandstetter
    Stb Brandstetter
  • 2. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Dauer von 6 Wochen. Streitfälle können dann entstehen, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die auch zur Arbeitsunfähigkeit führt.


Diese Problematik hat das Bundesarbeitsgericht wie folgt entschieden:

Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfall ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auf die Dauer von 6 Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, also zwischen der ersten Arbeitsunfähigkeit und der weiteren ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht; ein Tag oder Wochenende.

BAG-Urteil v. 11.12.2019 - 5 AZR 505/18


Bei Fragen können Sie gerne auf uns zukommen.

 
 
 

Comments


Beitrag: Blog2_Post

07022 949484

07022 949485

Steuerberatungsbüro Brandstetter

Im Dorf 7

72636 Frickenhausen

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag

8:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

8:00 -12:00 Uhr

©2018 by Steuerberatungsbüro Brandstetter. Proudly created with Wix.com

bottom of page