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  • AutorenbildStb Brandstetter

Das Wachstumschancengestetz für das Jahr 2024

Verschieben Sie Investitionen, wenn möglich auf das Jahr 2024, da dann günstigere Abschreibungensmöglichkeiten bestehen! Was sich genau ändert, erfahren Sie hier.


Das von der Bundesregierung eingebrachte Wachstumschancengesetz soll im Dezember im Bundesrat beraten und verabschiedet werden.

Es sind zahlreiche, weitreichende Änderungen geplant.

Es ist daher anzuraten, geplante Investitionen in das Jahr 2024 zu verschieben.


Im Einzelnen sind geplant:


1. Bei Elektrofahrzeugen soll bis zu einem Bruttolistenpreis von 80.000 € die 1/4-Regelung zur Anwendung kommen.

Das heißt, statt bisher bis 60.000 € sollen Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 80.000 € die 1%-Regelung für die private Nutzung mit dem 1/4 Bruttolistenpreis anwenden können.


2. Die geometrisch-degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird wiedereingeführt. Diese kann angewendet werden für Anschaffungen nach dem 20.09.2023 und vor dem 01.01.2025.


3. Die degressive Gebäudeabschreibung in Höhe von 6% für den Wohnungsneubau soll möglich sein für Bauanträge/Anschaffungen nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029.


4. Die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG soll für Erwerbe ab 2024 von bisher 20% auf 50% erhöht werden.


5. Die Möglichkeit zur Sofortabschreibung sogenannter Geringwertiger Wirtschaftsgüter soll von bisher 800 € auf 1.000 € angehoben werden.


6. Bei Geschenken an Geschäftsfreunde soll die steuerlich abzugsfähige Grenze von 35 € auf bis zu 50 € pro Jahr angehoben werden.


7. Der steuerfreie Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110 € auf 150 € je Feier angepasst werden.


Alle weiteren Änderungen haben wir für Sie noch bildlich zusammengefasst:


Für weitere Detail sprechen Sie uns gerne an!

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